Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/.sites/68/site9438557/web/wings-for-wingers/wp-content/plugins/qtranslate-x/qtranslate_frontend.php on line 497 Mietbedingungen

AGB

Allgemeine Mietbedingungen

1) Übergabe und Rücknahme

Das Fahrzeug wird dem/der MieterIn in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. Jedwede Beanstandungen muss der/die MieterIn unmittelbar nach der Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der/die MieterIn verpflichtet sich das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör in gleich einwandfreiem Zustand am vereinbarten Ort und Datum zurückzugeben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten der MieterIn wieder in Besitz zu nehmen, wenn es nicht in Übereinstimmung mit dem Mietervertrag benutzt wird.

Dem/der MieterIn wird ein voll betanktes Fahrzeug übergeben und diese/r verpflichtet sich es genauso an den Vermieter zurück zu geben

2) Benützung des Fahrzeugs

Der/die MieterIn verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Insbesondere gilt:

· Es darf nicht von einer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Person benutzt werden.

· Es darf nicht für Rennen, zu Test- und Wettfahrten, oder anderweitigen sportlichen Veranstaltungen benutzt werden.

· Es darf von keiner weiteren Person, als jene die im Mietvertrag aufscheint benutzt werden.

· Es darf nicht in Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, welche zurzeit und am Ort der Benützung gelten benutzt werden.

· Das Befördern von Kindern unter 12 Jahren ist untersagt.

Im Mietvertrag beinhaltet ist die Mitgliedschaft beim ÖAMTC inkl. des dazugehörigen Schutzbriefes. Dieser gilt jedoch nur für das Mietfahrzeug und nicht für Personen (MieterIn oder BeifahrerIn).

3) Der/die MieterIn verpflichtet sich folgende Beträge des Fahrzeuges an den Vermieter zu bezahlen:

· Gebühren laut der gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen die Kosten für Öl- und Wartung, sowie die Haftpflichtversicherung ein. Der/die MieterIn trägt die Treibstoffkosten während der Mietzeit.

· Bei Verlust des GPS wird der Neupreis dem/der MieterIn in Rechnung gestellt.

· Für extreme Verschmutzung des Mietgegenstandes wird ein Betrag von € 35,– eingehoben.

· Alle Gebühren, Kosten und Strafen, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges nach diesem Mietvertrag gegen den/die MieterIn, den Vermieter (bei LenkerInnen Erhebungen) oder zu Lasten des Fahrzeuges verhängt werden, es sei denn, sie sind auf das Verschulden des Vermieters eindeutig zurückzuführen.

· Alle Kosten, die dem Vermieter durch die Betreibung von hiernach fälligen Zahlungen vom/von MieterIn entstehen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren.

· Für den Fall, dass der/die MieterIn mit dem Mietgegenstand in einen selbst- oder mitverschuldeten Unfall verwickelt ist, ist der Vermieter zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für den Rest der vereinbarten Mietdauer nicht verpflichtet. Dem Mieter steht kein Anspruch auf Minderung des Mietbetrages zu.

· Alle Kosten, die dem Vermieter für Reparaturen oder Ersatz anlässlich von Schäden am Fahrzeug entstehen. Falls das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages benutzt worden ist, beschränkt sich die Haftung des Mieters/der Mieterin auf die Kosten von Schäden, die durch den Mieter/der Mieterin entstehen. Der Mieter/die Mieterin haftet mit dem Restwert des Motorrades. Dieser Restwert wird zu Mietbeginn durch eine Bürgschaft (Kreditkarte, Bank, usw.) beim Vermieter hinterlegt und wird im Bedarfsfall für etwaige Reparaturen verwendet.

4) Verhalten bei einem Unfall

· Erforderliche Hilfe leisten.

· EU-Unfallbericht ausfüllen; Name und Anschrift der Beteiligten und der ZeugInnen festhalten.

· Kein Schuldeingeständnis unterschreiben; keine Haftung anerkennen.

· Polizei und gegebenenfalls Rettung informieren.

· Fahrzeug nicht ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zurücklassen.

· Dem Vermieter telefonisch detailliert Bericht erstatten

Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um mechanische Störungen oder Fehler am Fahrzeug zu vermeiden. Er übernimmt jedoch, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für solche Störungen oder Fehler, oder daraus entstehende Verluste oder Schäden. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen vom Unternehmen ist ausgeschlossen.

Der/die MieterIn entbindet hiermit den Vermieter, soweit gesetzlich zulässig, von jeder Haftung für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die vom/von MieterIn oder jemand anderen vor oder während der Mietdauer oder nach Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen worden sind. Der/die MieterIn wird den Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen freistellen, die aus solchen Verlusten oder Schäden gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

5) Personenhaftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung aus Personenschäden durch den Mieter. Bei Personenschäden durch Eigenverschulden haftet der Mieter für Schäden am Gegner und an seiner eigenen Person, sowie an eventuellen BeifahrerInnen.

6) Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss – schriftliche Mietvereinbarung – sind 30% der Mietkosten zu entrichten. Bei Übergabe des Motorrades ist vom Mieter der Restbetrag zu bezahlen, sowie eine Kaution zu hinterlegen.

7) Stornobedingungen

Stornierungen können nur schriftlich entgegen genommen werden. Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn erfolgt die Stornierung kostenlos. Ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn bis Vertragsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Mietkosten. Ab Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu entrichten.

Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen Form.

 

Allgemeine Mietbedingungen als pdf zum Download

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.